iFH 1 und 2



Fährtenarbeit

In der Fährte soll der Hund eine vom Menschen getretene „Spur“ anhand der Bodenverletzungen, welche beim legen der Fährte entstehen, absuchen. Auf der Fährte liegen Gegenstände, welche vom Hund entweder durch verharren in einer Position angezeigt oder apportiert werden sollen. Fährtenarbeit findet meistens auf Wiese oder Acker statt und kann schon mit Welpen begonnen werden.


IFH 1

Vorraussetzung für diese Disziplin ist die BH/VT sowie ein Mindestalter von 18 Monaten des Hundes.

In der iFH 1 muss der Hund auf einer mindestens 1200 Schritt langen mit 6 rechten Winkeln und mindestens 3 Stunden alten Fremdfährte sein können beweisen.

Auf dieser Fährte muss er 4 Fährtengegenstände (z.B. Leder, Holz, Textilien) aufspüren. Die Gegenstände dürfen maximal eine Länge 10 cm, eine Breite von 2 – 3 cm und eine Dicke von 0,5 – 1cm aufweisen.

Die Fährte wird auf Wechselgelände (Acker, Saat, Gras) gelegt und besteht aus sechs rechten Winkeln. Diese Fährte wird zweimal von einer frischen Fremdfährte (Verleitung) geschnitten. Diese wird 30min nach dem Legen der Hauptfährte gelegt.


IFH 2

Vorraussetzung für diese Disziplin ist die bestandene iFH1 sowie ein Mindestalter von 20 Monaten des Hundes.

In der iFH 2 muss der Hund auf einer mindestens 1800 Schritt langen und mindestens 3 Stunden alten Fremdfährte sein können beweisen. Sowie sieben Winkel, davon mindestens 2 spitze Winkel und einen Bogen aufweisen.

Auf dieser Fährte muss er 7 Fährtengegenstände (z.B. Leder, Holz, Textilien) aufspüren. Die Gegenstände dürfen maximal eine Länge 10 cm, eine Breite von 2 – 3 cm und eine Dicke von 0,5 – 1cm aufweisen.

Die Fährte wird auf Wechselgelände (Acker, Saat, Gras) gelegt und besteht aus sechs rechten Winkeln. Diese Fährte wird zweimal von einer frischen Fremdfährte (Verleitung) geschnitten. Diese wird 30min vor dem Absuchen gelegt.

Beispiel eine IFH 2 Fährte