IGP 1-3



Fährten Abteilung A

Zum Bereich der Vielseitigkeitsprüfung gehört, die Fährtenarbeit (diese Anforderungen liegen dann beginnend bei Fährten von 400 – 800 Schritten und maximal 3 Gegenständen auf der Fährte), dazu kommen noch Unterordnung und Schutzdienst.


Unterordnung Abteilung B

Zur Unterordnung gehören auch hier wieder die allseits bekannten Übungen Leinenführigkeit und Unbefangenheit, Freifolge, Sitzübung und dann ist da noch das Ablegen in Verbindung mit Herankommen, das Bringen eines Gegenstandes auf ebener Erde und im Sprung über eine Hürde, später sogar zusätzlich über eine Kletterwand, das Voraussenden mit Hinlegen, das Ablegen unter Ablenkung sowie die Überprüfung der Schussgleichgültigkeit zu erlernen.


Schutzdienst Abteilung C

In diesem Übungsteil wird der Hund sehr stark belastet, da er aus Reizsituationen sofort wieder zurück in das gehorsame Verhalten gerufen wird.
Diese Überprüfung stellt hohe Anforderungen an das Triebverhalten, die Selbstsicherheit und Belastbarkeit des Hundes.


Sich für sein Rudel im Rahmen seiner Möglichkeiten einzusetzen, lernt der Welpe schon frühzeitig von seiner Mutter.
Im Rahmen des Schutzdienstes wird u.a. dieser Bewachungsinstinkt genutzt. Ganz entscheidend zur Erlernung dieser Disziplin ist das Wesen des Hundes. Ausgeglichenheit, Nervenstärke und Selbstbewusstsein, gepaart mit unabdingbarem Gehorsam gehören zu diesen Voraussetzungen. Ein Hund, der nicht die Hörzeichen des Hundeführers befolgt, kann hier absolut nicht bestehen.
Die Übungen bestehen aus Streife nach dem Helfer, Stellen und Verbellen und dann erfolgt ein Überfall auf den Hund und wenn der Helfer ruhig steht, muss der Hund ihn nur bewachen. Diese „Ruhephase“ des Hundes nutz der Helfer um zu fliehen. Der Hund darf erst dann die Verfolgung aufnehmen, wenn er vom Hundeführer die Weisung erhält und muss dann auf Distanz den Helfer stellen und dessen erneuten Angriff abwehren.


Quelle: http://www.dvg-hundesport.de/home/gebrauchshundsport~8a8181bf1dfce6f4011dfd05e91e001f.de.html